Brauchst du Hilfe?
Kontaktiere uns!
Organisationen FAQ
Aktuell bieten wir unsere Plattform ausschließlich gemeinnützigen Organisationen an. Unser Anliegen ist es diese Organisationen durch unsere Idee finanziell zur unterstützen.
Am einfachsten erfolgt der Nachweis über den letzten Freistellungsbescheid bzw. die vorläufige Bescheinigung. Mit einem Freistellungsbescheid weist Ihr nach, dass Eure Einrichtung als gemeinnützig anerkannt ist und die richtige Verwendung der Mittel durch das Finanzamt geprüft wird.
Einer der größten Kostenpunkte sind die Gebühren für die Zahlungsanbieter. Um die Gesamtgebühren für die Nutzung von Rest-Cent so niedrig wie möglich zu halten, haben wir uns für dieses Limit entschieden, da es das beste Kosten / Nutzen Verhalten verspricht.
Aktuell bieten wir unsere Infrastruktur lediglich gemeinnützigen Organisationen an. Jedoch sind wir voller Tatendrang und arbeiten natürlich schon an den nächsten Ausbaustufen – am besten abonniert Ihr unseren Newsletter wo wir Euch regelmäßig über Neuerungen informieren.
Spender FAQ
Wenn Du früher bereits über Rest-Cent gespendet hast, als du noch kein Konto hattest, kannst du deine getätigten Spenden nachträglich deinem Konto zuordnen. In diesem Fall kannst du uns gerne über das Kontaktformular eine Nachricht schicken und einen Nachweis deiner Spende beifügen. Hier reicht schon eine Kopie der Rechnung aus dem Online Shop bei dem du die Spende getätigt hattest.
Eine Spendenbescheinigung benötigt man erst ab einer Spendensumme im Wert von 200 Euro. Bei Spenden unter dieser Summe reicht ein einfacher Nachweis, z.B. ein Kontoauszug oder die Rechnung des Online Shops auf der die Spende vermerkt ist. Allerdings kannst Du Dir in deinem Benuterkonto auch eine Spendenübersicht erstellen lassen, die alle deine aufgelaufenen Spenden auflistet.